Organisation
Der Stiftungsrat / Trägerschaft ist für die strategische Führung verantwortlich. Eine Geschäftsleitung ist von ihm mit der operativen Führung des Jugendheimes beauftragt.
Aufsicht
Der Stiftungsrat führt seine Tätigkeit im Rahmen der Vorgaben des Amtes für Sozialversicherung und Stiftungsaufsicht ASVS durch, welches der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern JGK zugeordnet ist.
Leitbild, Konzepte und Hausordnungen sind vom Bundesamt für Justiz BJ überprüft und gutgeheissen worden. Ferner wird die Betriebsführung durch das BJ und die Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern GEF in einem periodisch durchgeführten Audit überwacht. Der Leistungsvertrag wird jährlich vom Kanton neu genehmigt.





