Gesetzliche Grundlagen
Der Grosse Rat des Kantons Bern hat während seiner Juni-Session 2011 das Gesetz über freiheitsbeschränkende Massnahmen im Vollzug von Jugendstrafen und –massnahmen und in der stationären Jugendhilfe (FMJG) am 16. Juni 2011 in nur einer Lesung mit 129 zu 0 Stimmen angenommen. Der Regierungsrat wird den Zeitpunkt des Inkrafttretens bestimmen.
Dieses Gesetz bildet die staatsrechtliche Grundlage für die Viktoria-Stiftung Richigen.
Wir hoffen auf ein Inkrafttreten per 01. Januar 2012 und sind bestrebt, die neuen Forderungen umzusetzen.





