Der Jugend verpflichtet.

Nach dem Aufnahmeentscheid organisiert die einweisende Behörde den Eintritt.
Nach erfolgtem Eintritt nimmt die entsprechende Wohngruppe mit der einweisenden Behörde sowie den Eltern Kontakt auf, um wichtige Anliegen gegenseitig zu besprechen. Die Gruppenleitung legt zusammen mit der einweisenden Behörde einen Termin für eine erste Standortbestimmung fest.

Informationen zum Eintritt




Informationen für die Eltern
über Besuchs- und Telefonzeiten  



Jugendheim der
Viktoria-Stiftung Richigen

Richigengrabenweg 202
CH-3078 Richigen
Tel. 031 838 77 77
Fax 031 838 77 78

 

Home | Sitemap | Impressum | Drucken | Rechtliches | Login | System by cms box