Eintritt
Nach dem Aufnahmeentscheid organisiert die einweisende Behörde den Eintritt.
Nach erfolgtem Eintritt nimmt die entsprechende Wohngruppe mit der einweisenden Behörde sowie den Eltern Kontakt auf, um wichtige Anliegen gegenseitig zu besprechen. Die Gruppenleitung legt zusammen mit der einweisenden Behörde einen Termin für eine erste Standortbestimmung fest.
Informationen zum Eintritt
» Offene Gruppen weiblich (OG-W) und männlich (OG-M)
» Übergangsgruppen weiblich (ÜG-W) und männlich (ÜG-M)
» Geschlossenen Durchgangsgruppen weiblich (GDG-W) und männlich (GDG-M)
Informationen für die Eltern
über Besuchs- und Telefonzeiten





